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Minarettinitiative: 10 Fragen - 10 Antworten
Was hat das Recht mit Religion zu tun?
«Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seiner Religion oder seine Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, in der Öffentlichkeit oder privat, durch Lehre Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung von Riten zu bekunden.»
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Art. 18
«Was ist der Mensch und was steht ihm zu?» (Walter Kälin). Diese Fragen stehen im Raum, wenn es darum geht, wie Menschen ihren Glauben bekennen, ausdrücken, leben können und dürfen. Moderne demokratische Rechtsstaaten räumen den persönlichen Überzeugungen ihrer Mitglieder einen möglichst grossen Raum ein. Was Bürgerinnen und Bürger für gut und richtig halten, was sie glauben und was sie für ihr eigenes Leben als wichtig und erstrebenswert erachten, steht ihnen frei.
Der Staat hält sich nicht nur bewusst aus solchen Fragen heraus – deshalb sprechen wir vom ‹säkularen Rechtsstaat›. Vielmehr verpflichtet er sich in seiner Verfassung und in den Gesetzen zum Schutz der Glaubens- und Meinungsfreiheit. Das schliesst selbstverständlich die Freiheit ein, diese Überzeugungen auch öffentlich vertreten zu können.
...nächste Frage: Warum und wozu Religionsfreiheit?
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