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Suizidhilfe: 10 Fragen - 10 Antworten
1 - Was ist Suizidhilfe?

Suizidhilfe umfasst alle beratenden und assistierenden Tätigkeiten, die es einem Menschen ermöglichen, das eigene Leben zu beenden. Die Tötungshandlung selbst muss dabei in jedem Fall von der suizidwilligen Person selbst ausgeführt werden. In der Regel werden begleitete Suizide mit Hilfe des Betäubungsmittels Natrium-Pentobarbital ausgeführt, für das ein ärztliches Rezept notwendig ist.
Umstritten ist, wer Suizidhilfe in Anspruch nehmen darf. Das geltende Recht schweigt dazu und bestimmt lediglich, dass Suizidhilfe straffrei bleibt, wenn sie nicht eigennützig geschieht. Genauer geregelt ist die Mitwirkung von Ärztinnen und Ärzten durch die Schweizerische Akademie der medizinischen Wissenschaften (SAMW) und der Nationalen Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK): Suizidhilfe darf nur bei urteilsfähigen Sterbenden bzw. Schwerstkranken gleistet werden.
Sterbehilfeorganisationen gibt es in Grossbritannien und den USA bereits seit den 1930er Jahren. Aber erst dreissig Jahre später rückt die Frage nach einem selbstbestimmten Sterben in Würde in den Blick. Häufig bildeten spektakuläre Einzelfälle den Anstoss für nationale Vereinsgründungen, so in der Schweiz 1975 die Kontroverse um den Zürcher Arzt Urs Peter Haemmerli, der sich zur medizinischen Sterbehilfe bei Schwerstkranken – durch Nahrungsentzug – bekannt hatte. 1982 wurden EXIT (Deutsche Schweiz) und 1998 Dignitas gegründet.
...nächste Frage: Was ist der Unterschied zwischen Sterbehilfe und Suizidhilfe?
Material
Medienverlautbarungen des SEK und weitere LinksStudien des SEK zum Thema Sterbehilfe und Suizidhilfe
10 Fragen und Antworten downloaden
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