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Steuergerechtigkeit | Steuergerechtigkeit

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Eine Frage der interkantonalen Solidarität

Position des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes SEK zur eidgenössischen Volksinitiative «Für faire Steuern. Stopp dem Missbrauch beim Steuerwettbewerb»



Die Volksinitiative «Für faire Steuern. Stopp dem Missbrauch beim Steuerwettbewerb“ (Steuergerechtigkeits-Initiative) wurde am 6. Mai 2008 eingereicht. Initiator ist die SP Schweiz. Die Volksinitiative ist gegen einen «exzessiven Steuerwettbewerb» gerichtet und zielt auf «mehr Steuergerechtigkeit» Zu diesem Zweck sollen in der Bundesverfassung verbindliche Mindeststeuersätze für hohe Einkommensempfänger und Vermögende festgeschrieben werden. In seiner Botschaft vom 6. März 2009 lehnt der Bundesrat die Initiative ohne Gegenvorschlag ab.

Die Position des SEK

  • Als Reaktion auf die globale Finanz- und Wirtschaftskrise hat sich der öffentliche Diskurs über die Verhältnismässigkeit von Entschädigungen bei Spitzenverdienenden deutlich verschärft. Analog beansprucht die Initiative «Für faire Steuern. Stopp dem Missbrauch beim Steuerwettbewerb» mit ihrer Fokussierung auf die Spitzensteuersätze hohe Einkommensempfänger und vermögende Einzelpersonen stärker in die Pflicht der Gemeinwohlorientierung zu nehmen. Sie stösst damit eine wichtige und notwendige öffentliche Diskussion über Steuergerechtigkeit an und macht einen konkreten steuerpolitischen Vorschlag, um fiskalische Migration zu unterbinden.
  • Gleichzeitig beinhaltet die Initiative erhebliche Schwächen. So läuft eine Festlegung von Mindeststeuersätzen auf hohe Einkommen und Vermögen durch die Etablierung anderer Vergünstigungen Gefahr, willkürlich unterlaufen zu werden. Zudem blendet sie durch ihre Engführung auf hohe Einkommensempfänger und Vermögende wichtige Aspekte von Steuergerechtigkeit aus. Dazu zählen beispielsweise die Unternehmens-, Pauschal und Familienbesteuerung oder die Rolle der Schweiz im globalen Steuerwettbewerb.
  • Die Steuerinitiative legt ein stossendes Solidaritätsdefizit offen. Der steuerpolitische Wettbewerb zwischen den Kantonen führt zu der absurden Konsequenz, dass die im Wettstreit um niedrige Steuersätze unterliegenden Kantone für ihre interkantonale Solidarität auch noch steuerrechtlich ‹bestraft› werden. Im Vordergrund steht damit kein Gerechtigkeitsproblem, wie es von der Initiative proklamiert wird, sondern die Frage nach der Solidarität zwischen den Kantonen hinsichtlich der Wahrnehmung ihrer gesetzlich verankerten, wechselseitigen Verpflichtungen.



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