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Waffengewalt: 10 Fragen - 10 Antworten
Was will die Gesetzesinitiative?

Der Gesetzesvorschlag will nicht Waffen willkürlich verbieten, sondern den willkürlichen Waffenbesitz begrenzen. Dazu sollen im Wesentlichen vier Instrumente rechtlich festgeschrieben werden: 1. Die Aufbewahrung der Armeewaffen im Zeughaus; 2. die Erbringung eines Bedarfs- und Fähigkeitsnachweises für Waffenbesitzerinnen und -besitzer; 3. ein nationales Waffenregister und 4. das Verbot besonders gefährlicher Waffen. Auch die Gegenseite und der Bundesrat bestätigen indirekt die Notwendigkeit der Initiative, wenn sie auf gesetzliche Regelungen hinweisen, die durch die laufende Initiative angeregt worden sind.
Angesichts der Erfahrungen mit Waffenmissbrauch und seinen Folgen sind die Auflagen und Beschränkungen verhältnismässig und sachlich angemessen. Wer gewissenhaft mit seiner Waffe umgeht versteht, dass ein unverantwortlicher Besitz und Umgang nicht akzeptiert werden kann. Das Gesetz betrifft nicht Sportschützinnen, Waffensammler etc. Ihre Vereinnahmung in der Diskussion lenkt nur vom wirklichen Anliegen der Initiative ab.
...nächste Frage: Gefährdet eine strengere Gesetzgebung die Sicherheit in der Schweiz?
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